1. Wichtige Informationen
Schulbuchlisten:
2. Aktuelles von unserem Schulleben
3. Schulische und außerschulische Angebote:
Kooperationen mit den ortsansässigen Vereinen
Kooperation mit der Musikschule
4. Unser Qualitätsprogramm erstellt 2013:
Fortschreibung des Qualitätsprogramms 2017
Informationen zum Thema Läuse
Kontrollieren Sie bitte die Haare Ihres Kindes regelmäßig!
Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist es Pflicht, als Elternteil der Schule den Läusebefall zu melden. Das zuständige Gesundheitsamt wird dann ebenfalls über die Schulleitung informiert. Da Läuse vor allem von Mensch zu Mensch direkt übertragen werden, ist eine umgehende Behandlung bei einem Kind notwendig. Beratung dazu erhält man zum Beispiel in Apotheken oder beim Arzt.
Bei Lausbefall muss umgehend eine Behandlung vorgenommen werden. Entsprechende Läusemittel sind in der Apotheke rezeptfrei erhältlich. Für Kinder unter 12 Jahren können Sie Läusemittel von Ihrem Arzt verordnen lassen, die Krankenkassen übernehmen dann die Kosten.
Zugelassen und auf Wirksamkeit überprüft sind z.B.: Infectopedicul, Goldgeist forte, Jacutin Pedicul Spray und Mosquito Läuse Shampoo, Jacutin Pedicul Fluid, NYDA
Erst nach einer Behandlung mit einem zugelassenen Mittel darf die Schule wieder besucht werden. Die Schule benötigt von Ihnen eine schriftliche Behandlungsbestätigung. Falls Sie einen Vordruck zur Behandlungsbestätigung wünschen, können Sie sich ans Sekretariat wenden.
Mit freundlichen Grüßen
S. Breuer
(Konrektorin)
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