Schulelternbeirat

 

  gewählt am 09.10.2024

  für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25  

 

   

 

 

Der Schulelternbeirat unserer Schule

Schulelternsprecherin: Frau Neitzert 

Stellvertreterin: Frau Nußbaum   

 

Mitglieder/innen

   Frau Nußbaum, 1a

Frau Neitzert, 3b

                                                                                               Frau Hein, 2b

                                                                                               Frau Jann, 3c                                                                             

                                   

Stellvertreter/innen

              Frau Vicentelli-Hammes, 2a

                                                                                            Frau Abu-Laila, 2c

                                                                                            Frau Fink, 2c

                                                                                            Herr Wallbaum, 1c

 

 

 



 

 

 

 

Wenn Sie zu unserem Schulelternbeirat Kontakt aufnehmen möchten, ist dies über folgende E-mail Adressen möglich:

 

seb.gsfeldkirchen@gmail.com
 

 

Der Schulelternbeirat wird für die Dauer von 2 Jahren von den Wahlvertretern der Elternschaft gewählt. Hat eine Schule mehr als acht Klassen, wird der Schulelternbeirat von den Klassenelternsprechern, ihren Stellvertretern und je zwei besonderen Wahlvertretern pro Klasse gewählt. Bei acht Klassen und weniger wird der Schulelternbeirat von allen Eltern gewählt.

 

 

Die Aufgaben des Schulelternbeirates:   


Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind im § 40 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz dargelegt:


(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.


(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.


(3) Der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.


(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei


1. Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,
2. der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
3. Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
4. der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Arbeitsgemeinschaften),
5. Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Schülerbeförderung,
6. Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,
7. der Festlegung der beweglichen Ferientage.


(5) Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen


1. die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,
2. die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
3. die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
4. die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
5. die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,
6. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
7. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude und Schulanlagen,
8. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für den Unterrichtsausfall bei besonderen klimatischen Bedingungen,
9. die Aufstellung der Hausordnung.


(6) Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:


1. Abweichungen von der Stundentafel soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
2. Aufstellung von Grundsätzen des unterrichtlichen Angebots,
3. Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
4. Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
5. Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
6. Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
7. Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Schüleraustausch,
8. grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule.


Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.

 

 

Ausschüsse

Es gibt zwei Ausschüsse, in denen der Schulelternbeirat vertreten ist: den Schulausschuss und den Schulbuchausschuss.


Schulausschuss

 

Der Schulausschuss setzt sich zusammen aus:
-  Schulleitung
-  Schulelternbeiratsmitglieder: Frau Neitzert, Frau Jann
-  Vertreter des Lehrerkollegiums: Frau Satir, Herr Fink

Schulbuchausschuss

 

Der Schulbuchausschuss setzt sich zusammen aus:
- der Schulleitung,
- 3 Vertretern aus dem Lehrerkollegium: Frau Franz, Frau Hoffmann, Frau Tittelbach
- 3 Vertretern aus dem Schulelternbeirat:  Frau Abu-Laila, Frau Vincentelli-Hammes, Herr Wallbaum

Ihre Aufgabe ist es die vorhandenen Schulbücher mit denen auf dem Schulbuchmarkt existierenden Büchern zu vergleichen und gegebenenfalls eine neue Schulbuchliste zusammen zu stellen.

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